Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grundriss in Lebensgröße GmbH
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Grundriss in Lebensgröße GmbH (nachfolgend ,,Leistungserbringer“ genannt) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Besteller“ genannt). Sie sind Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages und gelten auch für alle zukünftigen Angebote oder Leistungen gegenüber dem Besteller, selbst wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Besteller hierauf verweist oder der Leistungserbringer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
II. Angebote des Leistungserbringers
Alle Angebote des Leistungserbringers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Eine vertragliche Vereinbarung oder jegliche sonstige Vereinbarung wird erst durch schriftliche Bestätigung des Leistungserbringers für diesen rechtsverbindlich. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschließlich dieser Lieferbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung der Erklärung, insbesondere per Telefax oder E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. Die durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z.B. Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszüge, Zahlungserinnerungen) ist auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Angaben des Leistungserbringers zum Gegenstand der Leistung (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben) sind nur annähernd maßgebend. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern nur allgemeine Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Gegenstands der zu erbringenden Leistung.
III. Preise und Zahlung; Stornierung
Die Vergütung des Leistungserbringers richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den Bestimmungen des Angebots. Der Besteller wird vor der Erbringung der Leistung eine Rechnung erhalten. Alle Preise, die der Leistungserbringer ausweist, enthalten bereits die gesetzliche MwSt., soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Die Zahlungsfrist für den Besteller beträgt vierzehn (14) Tage ab Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist kann im Einzelfall vom Leistungserbringer abweichend bestimmt werden. Bei Zahlungsverzug des Bestellers behält sich der Leistungserbringer vor, Verzugszinsen geltend zu machen. Ebenfalls bleibt vorbehalten, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Leistungserbringer kann im Einzelfall vor Leistungserbringung vom Besteller eine Anzahlung verlangen. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) vor Leistungserbringung durch den Besteller ist nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Stornierung ist der Besteller verpflichtet, die Vergütung wie folgt zu zahlen:
- Stornierung 30 Tage vor Leistungserbringung: 25% der Gesamtsumme;
- Stornierung 10 Tage vor Leistungserbringung: 75% der Gesamtsumme;
- Stornierung 3 Tage vor Leistungserbringung: 90% der Gesamtsumme.
Der Besteller darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IV. Leistungserbringung; Mängel
Der Umfang der Leistungserbringung wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Der Leistungserbringer kann im Rahmen der Durchführung der Leistungserbringung Veränderungen in Bezug auf technische Maßnahmen, Formen, Farben und sonstige Darstellungen vornehmen, soweit dadurch die wesentlichen Eigenschaften der vom Bestellter bestellten Leistung nicht verändert werden, die Änderungen dem Besteller zugemutet werden können oder diese Änderungen und Abweichungen aus technischen Gründen erforderlich werden. Die Leistung des Leistungserbringers gilt nicht als Garantie, ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung oder als sonstige verbindliche Zusicherung bezüglich der vom Besteller beabsichtigten späteren Verwendung der Leistung bzw. baulichen Umsetzung. Der Besteller erkennt an, dass der Leistungserbringer auf die konkrete praktische Verwendung durch den Besteller keinerlei Einfluss nehmen kann und der Leistungserbringer deshalb keinerlei Haftung oder Verantwortlichkeit für die vom Besteller mit der Leistungserbringung verbundenen Erwartungen oder Hoffnungen übernimmt. Der Leistungserbringer gibt gegenüber dem Besteller keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. d. § 633 Abs. 2 S. 1 BGB ab. Ob ein Mangel der erbrachten Leistung vorliegt, ist nach den gesetzlichen Regelungen zu beurteilen (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für alle sonstigen Angaben des Leistungserbringers, die dieser, etwa im Vorfeld der Leistungserbringung, z. B. durch Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben oder sonstige Leistungsbeschreibungen gegenüber dem Besteller abgegeben hat, insbesondere in elektronisch dargestellten Medien oder durch sonstige Unterlagen.
V. Eigentumsvorbehalt
Bei der Durchführung von Projektionen von Grundrissen bleibt die Darstellung Eigentum des Leistungserbringers. Auch an allen von ihm erstellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und sonstigen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich der Leistungserbringer das Eigentum oder Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen des Leistungserbringers vollständig an diesen zurückzugeben.
VI. Haftung
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz, gleich ob auf gesetzlicher oder vertraglicher Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme solcher Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die Haftung des Leistungserbringers bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Leistungserbringer haftet ferner für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorbenannten Einschränkungen der Sätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
VII. Datenschutz
Erhält der Leistungserbringer bei Erbringung der Leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten des Bestellers, wird der Leistungserbringer die geltenden Datenschutzvorschriften beachten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Leistungserbringer im Auftrag des Bestellers werden der Leistungserbringer und der Besteller – vor Zugriff auf die personenbezogenen Daten vom Besteller – eine separate Datenschutzvereinbarung abschließen.
VIII. Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche in Zusammenhang mit Ansprüchen gegen den Leistungserbringer ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht).
IX. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Leistungserbringers. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nichtig sein oder später werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und die Wirksamkeit eines mit dem Leistungserbringer geschlossen Vertrags hiervon unberührt.